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   BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21   

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https://dejure.org/2022,8798
BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21 (https://dejure.org/2022,8798)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2022 - I ZB 72/21 (https://dejure.org/2022,8798)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2022 - I ZB 72/21 (https://dejure.org/2022,8798)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20

    Anhörungsrüge wegen einer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang; das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

    Vom Anwaltszwang erfasst sind auch Rechtsbeschwerdeverfahren, die eine Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch oder ein anderes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklärendes Gesuch zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03

    Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21
    Vom Anwaltszwang erfasst sind auch Rechtsbeschwerdeverfahren, die eine Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch oder ein anderes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklärendes Gesuch zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21
    Vom Anwaltszwang erfasst sind auch Rechtsbeschwerdeverfahren, die eine Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch oder ein anderes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklärendes Gesuch zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.03.2018 - I ZB 118/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZB 72/21
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang; das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. Juli 2020 - XI ZB 1/20, juris Rn. 2).
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